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    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
    Kraemer Elektronik GmbH

    1. Gegenstand

    1.1 Sämtlichen Lieferungen und Leistungen und Zahlungen im Zusammenhang mit der Überlassung von Geräten durch Kraemer Elektronik GmbH (im folgenden „Kraemer Elektronik“ genannt) an den Käufer, liegen ausschließlich diese Bedingungen zugrunde.

    1.2 Bei abweichenden oder ergänzenden Bedingungen ist zu deren Wirksamkeit eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von Kraemer Elektronik erforderlich. Alle Bestellungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Kraemer Elektronik. Übernimmt Kraemer Elektronik für bestimmte Eigenschaften der Geräte eine Garantie, ist eine solche Garantie verbindlich, wenn diese durch Kraemer Elektronik schriftlich erklärt worden ist. Auf dieses Schriftformerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.

    1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen usw. beigefügt sind und diesen nicht widersprochen wird, nicht Vertragsinhalt.

    1.4 Voraussetzung für die Erbringung der jeweiligen Lieferungen und Leistungen ist der Abschluss eines wirksamen schriftlichen Angebots und Annahme durch den Kunden und Kraemer Elektronik.

    2. Angebote

    2.1 Alle Angebote von Kraemer Elektronik sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigungen von Kraemer Elektronik verbindlich. Geringfügige technische bedingte Abweichungen vom Angebot behält sich Kraemer Elektronik auch nach Annahme des Angebots durch den Kunden vor.

    2.2 Der Kunde wird das ihm überlassene Angebot weder als Ganzes noch in Teilen, auch nicht in einer bearbeiteten Fassung, ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Kraemer Elektronik Dritten zugänglich machen.

    2.3 Die Auftragsausführung erfolgt nach Maßgaben der Modelle, Abbildungen, Beschreibungen in Druckschriften und sonstigen Unterlagen von Kraemer Elektronik. Soweit nach Vertragsabschluss im Zuge der ständigen Weiterentwicklung Änderungen an den Produkten eintreten, darf Kraemer Elektronik die technisch veränderte Ausführung liefern. Dabei ist er zu Abweichungen von Abbildungen/Beschreibungen, Farben sowie Maß-, Gewichts-, Qualitäts- und sonstigen Angaben berechtigt, sofern sie unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen für den Käufer zumutbar sind.

    2.4 Der Ablauf der Lieferzeit wird ohne weiteres unterbrochen, solange die Fertigstellung oder Ablieferung des Produktes durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat oder andere unvorhergesehene Hindernisse verzögert wird. Als solche Hindernisse gelten neben den Fällen höherer Gewalt: Arbeitskampf, Arbeitnehmer-, Energie- oder Materialmangel, Verkehrsstörungen, Unterbrechung in der Zulieferung von Vormaterial, Betriebsstörungen durch Wasser, Feuer, Maschinenbruch, behördliche Verfügung und sonstige Umstände, gleichgültig ob diese bei Kraemer Elektronik oder seinem Zulieferer eintreten. Die Lieferung ist rechtzeitig erfolgt, wenn die Ware vor Fristablauf zum Versand gebracht oder dem Käufer als abholbereit gemeldet worden ist.

    2.5 Kraemer Elektronik ist zu Teilleistungen berechtigt, deren gesonderte Bezahlung verlangt werden kann.

    2.6 Ist der Käufer mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug, so ist Kraemer Elektronik berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.

    2.7 Der Mindestauftragswert beträgt EUR 50,00. Bei Unterschreiten dieser Werte wird ein Mindermengenzuschlag von 25.- Euro berechnet.

    3. Liefer- und Leistungsumfang, Versand und Verpackung

    3.1 Der Liefer- und Leistungsumfang ist im Vertrag im Einzelnen beschrieben.

    3.2 Sofern der Käufer nicht rechtzeitig schriftliche Anweisungen erteilt, wählt Kraemer Elektronik unter Beachtung handelsüblicher Sorgfalt Versandweg und Versandart aus. Für billigste und schnellste Verfrachtung wird dabei keine Haftung übernommen.

    3.3 Der Käufer übernimmt folgende Untersuchungs-, Abnahme- und Rügepflichten: Das Versandgut ist bei Entgegennahme zu untersuchen. Wegen äußerlich erkennbarer Beschädigungen oder Verluste hat der Käufer bei dem Beförderer eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen und Kraemer Elektronik unverzüglich zu benachrichtigen. Andere offensichtliche Beanstandungen (Mängel, Falschlieferung und Fehlmengen) sind Kraemer Elektronik innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen.

    3.4 Das Verpackungsmaterial wird von Kraemer Elektronik dem Käufer zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht von Kraemer Elektronik zurückgenommen.

    4. Termine, Fristen

    4.1 In den Verträgen genannte Liefer- und Leistungstermine oder –fristen sind nur dann verbindlich, wenn diese vom Kunden und von Kraemer Elektronik schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind, andernfalls sind alle Termine/Fristen unverbindlich.

    4.2 Ist die Nichteinhaltung der Frist für Lieferungen oder Leistungen nachweislich auf Hindernisse zurückzuführen, die Kraemer Elektronik nicht zu vertreten hat, so wird die Frist angemessen verlängert.

    5. Vergütung und Fälligkeit

    5.1 Vergütung und Nebenkosten gelten zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

    5.2 Die Vergütung ist bei Lieferung fällig. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine verspätete Zahlung ist mit acht (8) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank jährlich zu verzinsen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch bleibt hiervon unberührt.

    5.3 Die Lieferungen und Leistungen werden in EURO berechnet. Die Preise gelten ab Werk Darmstadt zuzüglich Transportkosten.

    5.4 Die Zahlungen sind bar, per Überweisung oder Scheck frei Zahlstelle der Kraemer Elektronik zu leisten. Die Zahlung ist bewirkt, sobald Kraemer Elektronik über den Betrag endgültig verfügen kann. Wechsel, Schecks und sonstige Zahlungsmittel werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Diskont- und Bankspesen gehen zu Lasten des Käufers.

    5.5 Abzüge sind nicht gestattet, auch wenn noch Restschulden aus früheren Lieferungen vorliegen. In den angebotenen Preisen sind keine Aufstellungskosten enthalten. Wird die Aufstellung der Geräte durch Kraemer Elektronik gewünscht, so werden dem Käufer die entstehenden Kosten nach Aufwand in Rechnung gestellt.

    6. Sachmängel und Rechtsmängel

    6.1 Mangeldefinition

    6.1.1 Sachmangel
    Es liegt ein Sachmangel vor, wenn die Geräte nicht die vertragliche Beschaffenheit aufweist oder
    sich nicht zu der vertraglich vereinbarten Verwendung eignet.

    6.1.2 Rechtsmangel
    An den Geräten stehen Kraemer Elektronik und / oder Dritten Urheberrechte zu. Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn dem Kunden die für die vertragliche Verwendung erforderliche Rechte nicht wirksam eingeräumt werden konnten.

    6.2 Verjährungsfrist
    Ansprüche wegen Sach- und / oder Rechtsmangel verjähren in zwei Jahren nach Ablieferung der Geräte, Ersatz- und Serviceteile. Dies gilt nicht im Falle von 6.11.

    6.3 Änderung an den Geräten durch Kunden
    Soweit der Kunde die Geräte selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, entfallen die Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängel, es sei denn, der Kunde weist nach, dass aufgetretene Fehler nicht auf diese Tatsache zurückzuführen sind und die Fehleranalyse und Beseitigung durch Kraemer Elektronik dadurch nicht beeinträchtigt wird.

    6.4 Untersuchungs- und Rügepflicht
    Nach Ablieferung der Geräte an den Kunden wird der Kunde diese und die Dokumentation auf Vollständigkeit und etwaige Mängel hin untersuchen und Beanstandungen Kraemer Elektronik umgehend mitteilen. Diese Pflicht ergibt sich aus § 377 HGB. Verletzt der Kunde diese Pflicht, stehen dem Kunden die Rechte, wie sie zu Mängeln im folgenden Abschnitt geregelt sind, hinsichtlich solcher Sachmängel, die bei einer ordnungsgemäßen Erstuntersuchung offensichtlich gewesen wären, nicht mehr zu.

    6.5 Mitteilung der Mängel durch den Kunden
    Etwa auftretende Mängel sind vom Kunden in für Kraemer Elektronik möglichst nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren und Kraemer Elektronik möglichst schriftlich und unverzüglich nach ihrer Entdeckung mitzuteilen.

    6.6 Nacherfüllung
    Erhält Kraemer Elektronik Kenntnis von Mängeln gemäß Ziffer 6.4 und 6.5 wird Kraemer Elektronik diese wie folgt nacherfüllen: Kraemer Elektronik ist berechtigt, die Nacherfüllung nach seiner Wahl durch Nachbesserung zu beseitigen oder durch Neulieferung zu erledigen. Der Kunde kann innerhalb angemessener Frist eine Neulieferung oder Nachbesserung verlangen, wenn ihm die jeweils andere Form der Nacherfüllung unzumutbar ist.

    Die Mängelbeseitigung durch Kraemer Elektronik kann auch durch telefonische oder schriftliche oder elektronische Handlungsanweisung an den Kunden erfolgen. Etwaiger zusätzlicher Aufwand, der dadurch bei Kraemer Elektronik entsteht, dass Geräte von Kunden an einem anderen Ort als der oben genannte Sitz von Kunden gebracht wurden, trägt der Kunde. Stellt sich heraus, dass ein vom Kunde gemeldeter Mangel tatsächlich nicht besteht, ist Kraemer Elektronik berechtigt, den mit der Analyse und sonstigen Bearbeitungen entstandenen Aufwand entsprechend der aktuellen Preisliste für Dienstleistungen bei Kraemer Elektronik gegenüber dem Kunden zu berechnen, sofern der Kunde bei der Meldung dieses Mangels, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

    6.7 Minderung oder Rücktritt
    Ist Kraemer Elektronik mit der Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist, die mindestens 2 Nachbesserungsversuche ermöglicht, nicht erfolgreich, ist der Kunde berechtigt, Kraemer Elektronik eine angemessene letzte Nachfrist zu setzen, die mindestens 2 Nachbesserungsversuche ermöglicht. Ist Kraemer Elektronik auch innerhalb dieser letzten Nachfrist nicht erfolgreich, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Minderung der Vergütung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
    Das Abwarten von Fristen und Fristsetzungen durch den Kunden ist entbehrlich, wenn dies dem Kunden nicht mehr zumutbar ist, insbesondere, wenn Kraemer Elektronik die Nacherfüllung endgültig und ernsthaft verweigert hat.

    Die Nacherfüllung gilt nicht schon mit dem zweiten Nacherfüllungsversuch als endgültig fehlgeschlagen. Vielmehr steht Kraemer Elektronik während der Nachfristen die Anzahl der Nacherfüllungsversuche frei.

    6.8 Schadensersatz und Aufwendungsersatz
    Neben dem Rücktritt und der Minderung kann der Kunde, wenn Kraemer Elektronik ein Verschulden trifft, Schadensersatz statt der Leistung oder Aufwendungsersatz geltend machen.

    6.9 Beschränkung der Ansprüche bei unerheblichen Mängeln
    Das Recht zum Rücktritt und Schadensersatz anstelle der ganzen Leistung besteht nur bei erheblichen Mängeln.

    6.10 Nutzungsentschädigung bei Rücktritt
    Im Falle des berechtigten Rücktritts ist Kraemer Elektronik berechtigt, für die durch Kunden gezogene Nutzung aus der Nutzung der Geräte in der Vergangenheit bis zur Rückabwicklung eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Diese Nutzungsentschädigung wird nach einer fünfjährigen Gesamtnutzungszeit der Geräte ermittelt, wobei ein angemessener Abzug für die Beeinträchtigung der Geräte aufgrund des Mangels, der zum Rücktritt geführt hat, vorgesehen ist.

    6.11 Arglist / Garantie
    Im Falle der Arglist und im Falle der Übernahme einer Garantie durch Kraemer Elektronik bleiben die gesetzlichen Bestimmungen für Sach- und Rechtsmängel unberührt.
    Die in diesem Vertrag nebst seinen Anlagen enthaltenen technischen Daten, Spezifikationen, Leistungsbeschreibung und Leistungszusagen verstehen sich ausschließlich als Beschaffenheitsangaben im Sinne der § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB bzw. § 633 Abs. 2 Satz 1 BGB und nicht als selbstständige Garantie, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie. Selbstständige Garantieversprechen, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien im Rechtssinne liegen nur vor, wenn diese ausdrücklich und schriftlich als selbstständige Garantie, Beschaffenheitsgarantie oder Haltbarkeitsgarantie gekennzeichnet sind.

    6.12 Maßnahmen behaupteter Rechtsmängel

    6.12.1 Information
    Macht ein Dritter die Verletzung von Schutzrechten durch bzw. an den Geräten, deren Bezeichnung oder deren Dokumentation gegenüber dem Kunden geltend, wird der Kunde Kraemer Elektronik darüber unverzüglich informieren und Kraemer Elektronik soweit als möglich die Verteidigung gegen diese Ansprüche überlassen. Dabei wird der Kunde Kraemer Elektronik jegliche zumutbare Unterstützung gewähren. Insbesondere wird der Kunde Kraemer Elektronik sämtliche erforderliche Informationen über den Einsatz der Geräte möglichst schriftlich übermitteln und erforderliche Unterlagen dazu überlassen.

    6.12.2 Maßnahmen
    Soweit Rechte Dritter verletzt sind, kann Kraemer Elektronik nach seiner Wahl die Nachbesserung dadurch vornehmen, dass er

    a) von dem über das Schutzrecht Verfügungsberechtigten zugunsten vom Kunden eine für die Zwecke dieses Vertrages ausreichendes Nutzungsrecht erwirkt, oder

    b) die schutzrechtsverletzenden Geräte ohne bzw. nur mit für den Kunden akzeptablen Auswirkungen auf deren Funktion gegen eines Softwareaustauschs, deren vertragsgemäße Nutzung keine Schutzrechte verletzt oder

    Im Übrigen gelten die Regelungen dieser Ziffer 6 bei Rechtsmängeln entsprechend.

    6.13 Ersatzteile & Serviceteile

    6.13.1
    Der Begriff “ Ersatzteile “ bezieht sich nur auf Originalteile, die als solche in der Bedienungsanleitung und Ersatzteilliste für das Gerät angegeben sind.

    6.13.2
    Der Begriff „Service-Teile“ bezieht sich nur auf Originalteile, die als solche in dem Service-Manual und Serviceteilliste für das Gerät angegeben sind.

    6.13.3
    Die Haftung von Kraemer Elektronik erstreckt sich auch auf Ersatzteile i.S.v. 6.13.1.

    Nicht umfasst sind jedoch, die Ein- und Ausbaukosten oder andere Kosten, die nicht in den Ersatzteilkosten enthalten sind.

    Für von Kraemer Elektronik ersetzte oder reparierte Teile wird eine Garantie von einem 1 Jahr gewährt, und zwar ab dem Zeitpunkt des Ersatzes oder Abschluss der Reparatur.

    6.13.4
    Verfügbarkeit von Ersatzteilen, Serviceteilen und Zubehör

    Die Verfügbarkeit aller mechanischen Komponenten ist 10 Jahre nach dem Absetzen des Produktes gewährleistet. Die Verfügbarkeit von elektronischen Komponenten wird für 5 Jahre nach dem Absetzen des Produktes gewährleistet. Verfügbarkeit unterliegt jeder Einstellung bei der Versorgung von Kraemer Elektronik Lieferanten.

    6.14 Ausschluss

    6.14.1
    Die Haftung gilt nicht für Mängel oder Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Inbetriebnahme, Verbindung, Verwendung oder Handhabung aufgetreten sind.

    6.14.2.
    Das gilt auch für alle nachweislichen Reparaturversuche, die von nicht autorisierten Personen durchgeführt wurden oder eine Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung / Service-Manual vorliegt.

    6.14.3
    Weiterhin gilt, wenn insbesondere die Betriebs- oder Wartungsanweisungen sowie Sicherheits- und Warnhinweise von Kraemer Elektronik nicht befolgt wurden, oder wenn Ersatzteile oder Serviceteile verwendet wurden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen. Somit ist jeder Garantieanspruch nicht anwendbar.

    6.14.4
    Darüber hinaus ist jede natürliche Abnutzung nach der DIN 31051 / DIN-EN 13306-Norm in allen bewegten, rotierenden oder dynamisch belasteten Bauteilen, einschließlich mechanisch und elektronisch beanspruchten Komponenten und Dichtungen von der Garantie ausgeschlossen. Auf Schäden, die infolge von Fremdpartikeln entstanden sind (z.B. Metallen), erfolgen keine Garantieleistungen, wenn dies nicht nachweislich auf Reparaturarbeiten von Kraemer Elektronik oder durch einen autorisierten Servicepartner von Kraemer Elektronik zurückzuführen ist, oder wenn keine Originalteile verwendet wurden.

    7. Haftungsbeschränkung

    7.1 Anwendungsbereich der Regeln
    Kraemer Elektronik haftet auf Schadensersatz aus jeglichem Rechtsgrund der Höhe nach entsprechend den folgenden Bestimmungen.

    7.2 Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
    Die Haftung von Kraemer Elektronik für Schäden, die von Kraemer Elektronik oder einem seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertretern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, ist der Höhe nach unbegrenzt.

    7.3 Personenschäden
    Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, ist die Haftung auch bei einer einfachen, fahrlässigen Pflichtverletzung von Kraemer Elektronik oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Kraemer Elektronik der Höhe nach unbegrenzt.

    7.4 Organisationsverschulden / Garantie
    Unbegrenzt der Höhe nach, ist die Haftung auch für Schäden, die auf schwerwiegendes Organisationsverschulden von Kraemer Elektronik zurückzuführen sind, sowie für Schäden, die durch Fehlen einer von Kraemer Elektronik garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurde.

    7.5 Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten
    Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Kraemer Elektronik, wenn keiner der in den Ziffern 7.2 bis 7.4 genannten Fällen gegeben ist, der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

    7.6 Haftungsausschluss
    Jede weitere Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, insbesondere ist die Haftung ohne Verschulden ausgeschlossen.

    7.7 Produkthaftungsgesetz
    Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

    7.8 Mitverschulden
    Ist ein Schaden sowohl auf ein Verschulden von Kraemer Elektronik als auch ein Verschulden vom Kunden zurückzuführen, muss sich der Kunde sein Mitverschulden anrechnen lassen.

    7.9 Datenverlust
    Kraemer Elektronik GmbH haftet für den Verlust von Daten nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.

    8. Pflege der Geräte
    Kraemer Elektronik ist bereit, auf Grundlage eines Wartungsvertrags die Geräte zu pflegen.

    9. Aufrechnung
    Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen von Kraemer Elektronik aufrechnen.

    10. Eigentumsvorbehalt

    10.1 Kraemer Elektronik behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren vor bis zur vollständigen Zahlung des Preises sowie der Erfüllung der weiteren Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer.

    10.2 Der Käufer hat das Vorbehaltsgut als Eigentum des Lieferers zu kennzeichnen und es gesondert aufzubewahren.

    10.3 Das Vorbehaltsgut darf nicht verpfändet, sicherungshalber übereignet oder anderweitig mit Rechten Dritter belastet werden.

    10.4 Der Käufer ist zum Weiterverkauf und zur Verbindung mit anderen beweglichen Sachen zum Geschäftsbetrieb berechtigt. Er hat dafür zu sorgen, dass der Eigentumsvorbehalt Kraemer Elektronik bestehen bleibt.

    10.5 Der Käufer hat die Pflicht, die Vorbehaltsware in tadellosem Zustand zu erhalten und gegen die üblichen Risiken zu versichern. Auf Anforderung hat er Kraemer Elektronik die Versicherung nachzuweisen.

    10.6 Einen etwaigen Schadensfall muss der Käufer Kraemer Elektronik unverzüglich anzeigen. Die ihm aus dem Schadensfall erwachsenden Ansprüche gegen den Versicherer oder Dritte tritt der Käufer schon jetzt an Kraemer Elektronik ab. Dieser nimmt die Abtretung an.

    10.7 Bei Zahlungsverzug und Nachfristsetzung, Einstellung der Zahlung ist der Käufer verpflichtet, die Vorbehaltsware an Kraemer Elektronik herauszugeben. Etwaige Kosten fallen dem Käufer zur Last. Kraemer Elektronik ist berechtigt, die Vorbehaltsware zu angemessenem Preis freihändig zu verkaufen oder selbst zu übernehmen.

    11. Datenschutz

    11.1 Kraemer Elektronik ist berechtigt, alle relevanten Daten über den Käufer für eigene Zwecke zu verarbeiten und zu speichern. Die personenbezogenen Daten des Käufers werden unter Beachtung des Teledienst-Datenschutzgesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes zur Erfüllung des Kaufvertrages verwandt.

    11.2 Um Rechten und Pflichten des Kaufvertrages nachzukommen, ist Kraemer Elektronik berechtigt, die Daten an einen Partner zur Erfüllung weiterzuleiten.

    11.3 Darüber hinaus erfolgt die Weitergabe von Daten zum Zweck der Bonitätsüberwachung an die Schufa und weitere Wirtschaftsinformationsdienste.

    12. Änderungen und Ergänzungen

    12.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags können nur schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für Änderungen dieser Bestimmung.

    12.2 Ein Bestätigungsschreiben einer mündlichen Vereinbarung ist nur wirksam, wenn dieses von der empfangenen Vertragspartei schriftlich gegenbestätigt wird

    13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

    13.1 Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Das UN Kaufrecht wird ausgeschlossen.

    13.2 Als Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang gilt Darmstadt, Deutschland.

    14. Unwirksamkeit von Bestimmungen, Lücke im Vertrag

    Sollten Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt die gesetzliche Regelung.

     

    Kontakt

    Kraemer Elektronik GmbH
    Roentgenstrasse 68-72
    64291 Darmstadt
    Deutschland

    T +49 (0) 6151 - 6019 0
    F +49 (0) 6151 - 6019 200

    Handelsregister Amtsgericht Darmstadt HRB 3549
    Umsatzsteueridentifikation: USt-ID DE 151 021 190