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    Software-Lizenz-vertrag (SLV)

    Gegenstand

    Das Recht zur Nutzung dieser Software wird Ihnen nur übertragen, wenn Sie den nachfolgenden Software-Nutzungsbedingungen zustimmen. Sollten Sie mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sein, können Sie das ungeöffnete Paket gegen Erstattung der vollen Nutzungsgebühr zurücksenden. Mit Öffnen des Paketes erklären Sie Ihre Zustimmung zu diesen Bedingungen.

    Software-Nutzungsbedingungen

    Gegen Zahlung einer einmaligen Nutzungsgebühr erhält der Kunde von der Kraemer Elektronik GmbH ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich nicht begrenztes Nutzungsrecht an der Software zu folgenden Bedingungen:

    1. Rechte an der Software

    (1) Die Software darf lediglich auf einem Einzel-Computer mit einer CPU genutzt werden. Jede zusätzliche Nutzung der Software auf einem weiteren Computer bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit der Kraemer Elektronik GmbH und ist erst nach Zahlung der entsprechenden Nutzungsgebühr zulässig.

    (2) Sämtliche Rechte an der Software (einschließlich den Dokumentationen), insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung sowie Übersetzung bleiben bei der Kraemer Elektronik GmbH bzw. dem Software-Hersteller. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Software und Dokumentationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Kraemer Elektronik GmbH Dritten nicht zugänglich sind.

    (3) Bei einem Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen oder bei einer Veränderung der Software seitens des Kunden kann die Kraemer Elektronik GmbH oder/und der jeweilige Software-Hersteller dem Kunden das Nutzungsrecht entziehen und – unbeschadet etwaiger sonstiger Rechte – die Rückgabe oder die Vernichtung der Software sowie sämtlicher etwaiger Kopien verlangen.

    2. Kopierverbot

    (1) Diese Software und ihre Begleitdokumente sind gesetzlich geschützt. Nicht erlaubtes Kopieren, Modifikation der Software und deren Dokumentationen sind ausdrücklich verboten. Kopien dürfen lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Auf sämtlichen Kopien ist der am Original befindliche Urheberrechtsvermerk anzubringen.

    (2) Dem Vertragspartner ist untersagt, auf die überlassene Software einzuwirken, um daraus Quellprogramme oder Teile davon wiederherzustellen oder um Informationen über die Konzeption oder Erstellung der Software bzw. von Hardware- oder Firmware-Implementierungen zu gewinnen. Sämtliche Informationen im Zusammenhang mit der überlassenen Software hat der Vertragspartner vertraulich zu behandeln.

    3. Gewährleistung

    (1) Die von der Kraemer Elektronik GmbH überlassene Software entspricht im Wesentlichen der Produktbeschreibung. Mängelansprüche bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit. Produktbeschreibungen gelten ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht als Garantie. Bei Update-, Upgrade- und neuen Versionslieferungen sind die Mängelansprüche auf die Neuerungen der Update-, Upgrade- oder neuen Versionslieferung gegenüber dem bisherigen Versionsstand beschränkt.

    (2) Mängel sind durch eine nachvollziehbare Schilderung der Fehlersymptome, soweit möglich, nachgewiesen durch schriftliche Aufzeichnungen, hard copies oder sonstige die Mängel veranschaulichende Unterlagen schriftlich zu rügen. Die Mängelrüge soll die Reproduktion des Fehlers ermöglichen. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten des Lizenznehmers bleiben unberührt.

    (3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 6 Monate. Die Frist beginnt mit Lieferung des ersten Vervielfältigungsstücks des Lizenzgegenstands einschließlich des Benutzerhandbuchs in Papierform oder in digitaler Form zu laufen. Im Falle der Lieferung von Updates, Upgrades und neuen Versionen beginnt die Frist für diese Teile jeweils mit Lieferung zu laufen.

    (4) Der Lizenznehmer untersucht die gelieferten Gegenstände unverzüglich auf eventuelle Transportschäden oder sonstige äußere Mängel, sichert die entsprechenden Beweise und tritt eventuelle Regressansprüche unter Herausgabe der Dokumente an die Kraemer Elektronik GmbH ab.

    (5) Schadensersatzansprüche unterliegen den Einschränkungen von Ziffer 5.

    (6) Beruht der Mangel auf der Fehlerhaftigkeit des Erzeugnisses eines Zulieferers und wird dieser nicht als Erfüllungsgehilfe von der Kraemer Elektronik GmbHs tätig, sondern reicht die Kraemer Elektronik GmbH lediglich ein Fremderzeugnis an den Lizenznehmer durch, sind die Mängelansprüche des Lizenznehmers zunächst auf die Abtretung der Mängelansprüche der Kraemer Elektronik GmbH gegen seinen Zulieferer beschränkt. Dies gilt nicht, wenn der Mangel auf einer vom Lizenznehmer zu vertretenden unsachgemäßen Behandlung des Erzeugnisses des Zulieferers beruht. Kann der Lizenznehmer seine Mängelansprüche gegen den Zulieferer außergerichtlich nicht geltend machen, so bleibt die subsidiäre Mängelhaftung von Kraemer Elektronik GmbH unberührt.

    (7) Änderungen oder Erweiterungen der Leistungen oder gelieferten Sachen, die der Lizenznehmer selbst oder durch Dritte vornimmt, lassen die Mängelansprüche des Lizenznehmers entfallen, es sei denn, der Lizenznehmer weist nach, dass die Änderung oder Erweiterung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Kraemer Elektronik GmbH steht auch nicht für Mängel ein, die auf unsachgemäße Bedienung sowie Betriebsbedingungen oder die Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel durch den Lizenznehmer zurückzuführen sind.

    (8) Die Kraemer Elektronik GmbH kann die Nacherfüllung verweigern, bis der Lizenznehmer die vereinbarte Vergütung, abzüglich eines Teils, der der wirtschaftlichen Bedeutung des Mangels entspricht, an die Kraemer Elektronik GmbH bezahlt hat.

    4. Ansprüche bei Rechtsmängeln

    (1) Die von der Kraemer Elektronik GmbH gelieferte bzw. überlassene Software ist frei von Rechten Dritter, die einer vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen. Hiervon ausgenommen sind handelsübliche Eigentumsvorbehalte.

    (2) Stehen Dritten solche Rechte zu und machen sie diese geltend, hat die Kraemer Elektronik GmbH alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um auf ihre Kosten die Software gegen die geltend gemachten Rechte Dritter zu verteidigen. Der Lizenznehmer wird die Kraemer Elektronik GmbH von der Geltendmachung solcher Rechte Dritter unverzüglich schriftlich unterrichten und der Kraemer Elektronik GmbH sämtliche Vollmachten erteilen und Befugnisse einräumen, die erforderlich sind, um die Software gegen die geltend gemachten Rechte Dritter zu verteidigen.

    (3) Soweit Rechtsmängel bestehen, ist die Kraemer Elektronik GmbH

    (a) nach ihrer Wahl berechtigt,

    (i) durch rechtmäßige Maßnahmen die Rechte Dritter, welche die vertragsgemäße Nutzung der Software beeinträchtigen, oder
    (ii) deren Geltendmachung zu beseitigen, oder
    (iii) die Software in der Weise zu verändern oder zu ersetzen, dass sie fremde Rechte Dritter nicht mehr verletzen, wenn und soweit dadurch die geschuldete Funktionalität der Software nicht erheblich beeinträchtigt wird,

    und (b) verpflichtet, die dem Lizenznehmer entstandenen notwendigen erstattungsfähigen Kosten der
Rechtsverfolgung zu erstatten.

    (4) Scheitert die Freistellung gemäß Abs.3 binnen einer vom Lizenznehmer gesetzten angemessenen Nachfrist, kann der Lizenznehmer unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder mindern und Schadensersatz verlangen.

    (5) Im Übrigen gilt Ziffer3 Abs.4, 6 und 7 entsprechend.

    5. Haftung

    Die Kraemer Elektronik GmbH haftet nach diesem Vertrag nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen in (1) bis (6):

    (1) Die Kraemer Elektronik GmbH haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Kraemer Elektronik GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursachte Schäden sowie für vorsätzlich verursachte Schäden sonstiger Erfüllungsgehilfen; für grobes Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen bestimmt sich die Haftung nach den unten in (e) aufgeführten Regelungen für leichte Fahrlässigkeit.

    (2) Die Kraemer Elektronik GmbH haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch die Kraemer Elektronik GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

    (3) Die Kraemer Elektronik GmbH haftet für Schäden aufgrund fehlender zugesicherter Eigenschaften bis zu dem Betrag, der vom Zweck der Zusicherung umfasst war und der für die Kraemer Elektronik GmbH bei Abgabe der Zusicherung erkennbar war.

    (4) Die Kraemer Elektronik GmbH haftet für Produkthaftungsschäden entsprechend der Regelungen im Produkthaftungsgesetz.

    (5) Die Kraemer Elektronik GmbH haftet für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten durch die Kraemer Elektronik GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Lizenznehmer vertrauen darf. Wenn die Kraemer Elektronik GmbH diese Kardinalpflichten leicht fahrlässig verletzt hat, ist ihre Haftung auf den Betrag begrenzt, der für die Kraemer Elektronik GmbH zum Zeitpunkt der jeweiligen Leistung vorhersehbar war.

    (6) Die Kraemer Elektronik GmbH haftet für den Verlust von Daten nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.

    6. Allgemeine Bedingungen

    (1) Diese Vorschrift findet keine Anwendung auf Lizenzverträge, sofern der Lizenznehmer als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen ist.

    (2) Es gelten ergänzend unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    7. Export

    Der Kunde wird beim Export der Software die gültigen Ausfuhrbestimmungen beachten.

    8. Schlussbestimmungen

    (1) Änderungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt ebenso für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.

    (2) Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods vom 11.4.1980) Anwendung.

    (3) Die Parteien vereinbaren den Sitz der Kraemer Elektronik GmbH als ausschließlichen Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag, vorausgesetzt, dass der Lizenznehmer ein Kaufmann im Sinne des deutschen Handelsgesetzbuchs ist oder der Lizenznehmer bei Klageerhebung keinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat.

    (4) Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieses Vertrags lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. In diesem Fall gilt die gesetzliche Regelung. Dies gilt entsprechend für die Schließung etwaiger Lücken in diesem Vertrag.

    Kontakt

    Kraemer Elektronik GmbH
    Roentgenstrasse 68-72
    64291 Darmstadt
    Deutschland

    T +49 6151 93 59 36
    F +49 6151 35 13 14

    Handelsregister Amtsgericht Darmstadt HRB 3549
    Umsatzsteueridentifikation: USt-ID DE 151 021 190